Kaufvertrag
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Der Kaufvertrag an sich bestätigt Käufer und Verkäufer, dass der Deal ordentlich über die Bühne gegangen ist. Bei Garantieansprüchen ist er unerlässlich.
Ein Kaufvertrag kommt immer dann zustande, wenn sich Käufer und Verkäufer einig sind. Es gibt ihn in der einfachen, mündlichen Form oder bei höherpreisigen Artikeln in der Regel in Schriftform.
Wie zum Beispiel den KFZ-Kaufvertrag. In diesem wird geregelt, welches Auto mit welcher Ausstattung, Kilometerstand, Zustand (ggf. Vorschäden o.ä), Zubehör (zweiter Satz Reifen usw) verkauft wird.
Nur mit einem korrekten Kaufvertrag lassen sich spätere Garantieansprüche des Käufers geltend machen. Somit ist es unerlässlich, diesen vor der Unterzeichnung genau zu prüfen.
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